Interview zu Eventrecht mit Elmar Funke, Rechtsanwalt und Seminarleiter

Elmar Funke, RA, erläutert im Gespräch die Inhalte des neuen Seminars Eventrecht

Interview zu Eventrecht mit Elmar Funke, Rechtsanwalt und Seminarleiter

Neu im Portfolio des Studieninstituts ist das Tagesseminar Eventrecht, das Grundlagen und vor allem aktuelle Neuregelungen vermittelt. Wir haben mit dem Seminarleiter Elmar Funke, Rechtsanwalt von der Kanzlei FunkeMüller, über Inhalte und Besonderheiten gesprochen.

Herr Funke, hat sich Ihre Kanzlei auf Eventrecht spezialisiert?
Elmar Funke:
Ja, das stimmt. Wir waren 1999 sogar die erste Kanzlei in Deutschland, die dieses Rechtsgebiet als Mischung privat- und öffentlich-rechtlicher Normen im Portfolio hatten und die ersten Inhouse-Schulungen zu diesem Thema angeboten haben. Im selben Jahr ist dann auch die erste Auflage unseres Handbuches zum Eventrecht erschienen. Auf die Idee gebracht hat uns aber Michael Hosang, der heutige Geschäftsführer des Studieninstituts, der damals übrigens als erster eine Weiterbildung zum Eventmanager im Markt einführte. Auf sein Betreiben hin haben wir damals zum Thema Eventrecht recherchiert, nichts dazu gefunden und mussten dann in Eigenregie das Rechtsskript verfassen, das übrigens Grundlage des Handbuchs wurde. Das erklärt unsere Spezialisierung und in Folge die Kooperation mit dem Studieninstitut.

An wen richtet sich das Seminar?
Es ist für alle diejenigen wichtig, die in der Eventbranche arbeiten, wie in Units von großen Firmen. Deshalb haben wir Inhouse-Schulungen zu diesem Thema bei vielen Großbanken oder Unternehmen wie Siemens, Lufthansa oder der Deutschen Börse durchgeführt. Es bietet sich aber auch besonders für mittlere Unternehmen und Agenturen an. Und auch für Selbstständige, die ihre Agentur gerade auf den Weg gebracht haben. Oder für Städteverwaltungen mit ihren Abteilungen Sportamt, Feuerwehr, Ordnungsamt und Stadtmarketing. Und natürlich für Anwälte. Eben für alle, die im Job mit Events zu tun haben. Das sind mehr Leute, als man auf den ersten Blick glaubt.

Gibt es derart viele Neuregelungen, dass der Seminarbesuch Sinn macht?
Unbedingt. Ich nenne nur drei ausgewählte Beispiele: Neu ist etwa die GEMA-Reform, deren Tarifregelungen zum 1.1.2014 zu erwarten sind. Hier informiere ich über den Status und über die rechtlichen Folgen. Das weite Feld der Foto- und Bildrechte ist ebenso wichtig. Ich erläutere, was fotografiert werden darf und welches Motiv sich wie nutzen lässt, um nur zwei Aspekte herauszugreifen. Die unterschiedlichen Versammlungsstätten-Verordnungen, Änderungen beim Nichtraucherschutz und  Haftungsrecht sind natürlich auch Thema im Seminar.

Welche Besonderheiten gibt es?
Das Seminar ist interaktiv gestaltet. Teilnehmer sollen möglichst viele Fragen aus ihrem Joballtag stellen. Das belebt diesen Crashkurs und alle profitieren von den Antworten. Ich kann versichern, dass es fast keine Frage gibt, die ich noch nicht gehört hätte. Ich verstehe das Seminar vor allem als ein Praxisseminar. Nichts soll unbeantwortet bleiben. Und mit praktischen Übungen will ich Inhalte gezielt vertiefen.

Wie lassen sich diese vielen Inhalte an nur einem Tag vermitteln?
Die Themenbandbreite ist eine große, das stimmt. Zu jedem einzelnen Bereich könnte man einen kompletten Tag referieren. Das ist aber nicht zielführend. Also konzentrieren wir uns auf das Wesentliche, führen Besonderheiten wie Dealbreaker bei Verträgen aus, bei dem Thema Haftung vermitteln wir notwendiges Basiswissen, der Bereich der Genehmigungen und Anmeldeerfordernisse wird erschöpfend behandelt. In der Art. Wichtig ist doch, dass die Teilnehmer im Kompaktkurs relevante Inhalte lernen und ihr vorhandenes Wissen via Fragen und Praxisübungen vertiefen.

Herr Funke, vielen Dank für das Gespräch!

Kontaktdaten der Kanzlei FunkeMüller
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0211/ 88 00 588
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