AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bei Unterzeichnung des Anmeldeformulars durch den Vertragspartner bzw. Absendung des Anmeldeformulars bei der Online-Anmeldung und der Anmeldebestätigung durch das Studieninstitut für Kommunikation kommt zwischen den Parteien ein Studienvertrag zustande. Für diesen Vertrag gelten nachfolgende Geschäftsbedingungen der Studieninstitut für Kommunikation GmbH (nachfolgend Studieninstitut genannt).

§ 1 GELTUNG DER BILDUNGSANGEBOTE

Die Bildungsangebote des Studieninstituts verstehen sich als Fort- bzw. Weiterbildung und sollen dem Vertragspartner (nachfolgend Teilnehmende genannt, auch wenn es sich um einen weiblichen Vertragspartner handelt) im Bereich des jeweiligen Weiterbildungsbereiches praxisnahes Wissen für das Berufsleben vermitteln.

§ 2 VERTRAGSINHALT

  1. Mit Abschluss des Vertrages verpflichtet sich das Studieninstitut, Lehrmaterial in den vereinbarten Zeitabständen zu liefern, die Seminarvoraussetzungen zu schaffen, den Lernerfolg zu überwachen und dem Teilnehmende diejenigen Anleitungen zu geben, die er erkennbar benötigt.
  2. Der Teilnehmende ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu leisten. Der Teilnehmende erteilt ein entsprechendes SEPA-Mandat oder zahlt per Überweisung oder PayPal. Andere Zahlungsmodalitäten können mit dem Studieninstitut vereinbart werden. Die im Anmeldeformular aufgeführten Weiterbildungsgebühren werden während der Vertragslaufzeit nicht erhöht. Firmen können nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, sie haben die Gebühren zum ersten Bankgeschäftstag eines jeden Monats auf das Konto des Studieninstituts zu überweisen.
  3. Von § 2 Ziffer 1. und 2. kann abgewichen werden, soweit die Vertragsparteien vereinbart haben, dass auf Verlangen des Teilnehmenden das Lehrgangsmaterial in kürzeren oder längeren als den vereinbarten Zeitabständen zu liefern ist, der Teilnehmende die Lieferung in anderen als den vereinbarten Zeitabständen verlangt und die Änderung der Teilleistungen wegen der Änderung der Zeitabstände angemessen ist.
  4. Der Teilnehmende bleibt, unabhängig von Leistungen Dritter, Vertragspartner und damit Gebührenschuldner des Studieninstituts. Ist der Teilnehmende mit der Bezahlung der Weiterbildungsgebühren im Rückstand und muss gemahnt werden, werden Mahngebühren fällig. Weiterhin behält sich das Studieninstitut vor, Verzugszinsen zu berechnen. Das Studieninstitut kann diejenigen Teilnehmende mit einem Versandstopp für Lehrbriefe/Lehrhefte belegen, die mit mehr als zwei Monatsraten in Verzug stehen. Sind Weiterbildungsgebühren und/oder Prüfungsgebühren nicht rechtzeitig und vollständig gezahlt, wird der Teilnehmende nicht zur Abschlussprüfung zugelassen und erhält kein Zeugnis und/oder sonstiges Zertifikat bzw. Bescheinigung über Teilnahme und/oder Abschlusses.
  5. Der Teilnehmende hat das Recht, einmal während der Vertragslaufzeit eine Ruhezeit zu vereinbaren. Die Ruhezeit darf maximal ein Jahr betragen. Auf die Belange des Studieninstituts ist dabei Rücksicht zu nehmen, insbesondere ist eine Ruhezeitvereinbarung nur dann möglich, wenn ein entsprechender Nachfolgelehrgang existiert, in dem die Weiterbildung zu Ende geführt werden kann.
  6. Die für eine Präsenzveranstaltung relevanten Unterlagen stehen am Montag vor dem jeweiligen Veranstaltungswochenende im Online-Campus zur Verfügung. Ein Ausdruck und/oder Versand erfolgt nicht. Begleitende Fachliteratur, sofern erforderlich, ist vom Teilnehmende eigenständig zu erwerben. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebt das Studieninstitut eine Verwaltungsgebühr auf Bescheinigungen jeglicher Art.
  7. Im Rahmen der Weiterbildungen entstehen dem Teilnehmende durch die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln keine Kosten, die über die Grundtarife, mit denen der Teilnehmende rechnen muss, hinausgehen.
  8. Wenn nach Aufnahme eines Lehrgangs nicht vorhersehbare wichtige Gründe (wie eine lang andauernde Krankheit oder Arbeitslosigkeit) eintreten, kann der Teilnehmende eine Stundung für die nächstfälligen Gebühren beantragen. Dem Antrag wird vom Studieninstitut entsprochen, wenn die bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Zahlungen ordnungsgemäß erfolgt sind. Bei Stundung der Zahlung kann der Lehrgang ohne Unterbrechung fortgesetzt werden. Anstelle der Stundung kann auch eine Ratenzahlung vereinbart werden.
  9. Das Studieninstitut bereitet gewissenhaft auf zu absolvierende Prüfungen vor. Das Studieninstitut kann jedoch keine Haftung dafür übernehmen, dass der Teilnehmende eine Abschlussprüfung besteht. Ein Schadensersatzanspruch wegen Nichtbestehens einer Prüfung oder Nichterreichung einer Prüfungsnote ist deshalb ausgeschlossen.
  10. Nach Ablauf der sechsmonatigen kostenfreien Nutzung des Online-Campus kann vom Vertragspartner eine kostenpflichtige Verlängerung gebucht werden. Die Nutzungsverlängerung des Online-Campus endet automatisch mit Ablauf des sechsten Monats. Die jeweils gültige Gebühr wird zum ersten des Monats der Nutzungsverlängerung fällig.

§ 3 WIDERRUF/KÜNDIGUNG DES VERTRAGES

  1. Der Teilnehmende kann seine Vertragserklärung innerhalb von 21 Tagen ohne Angabe von Gründen formlos durch ausdrückliche Erklärung widerrufen. Vorzeitig gezahlte Gebühren werden in diesem Fall in voller Höhe erstattet. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Widerrufsbelehrung.
  2. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Kompaktkurse und Tagesseminare.
  3. Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt sechs Monate. Der Teilnehmende kann den Vertrag mit dem Studieninstitut ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ende der ersten sechs Lehrgangsmonate unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen kündigen, danach jederzeit mit einer Frist von drei Monaten. Ruhezeiten zählen nicht als Lehrgangsmonate. Die Kündigung hat in schriftlicher Form zu erfolgen, zu empfehlen ist ein Einschreiben mit Rückschein. Die Weiterbildungsgebühren sind bis zum Ende der Kündigungsfrist zu entrichten.
  4. Das Recht des Teilnehmenden und des Studieninstituts zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt für das Studieninstitut dann vor, wenn der Vertragspartner trotz letzter Mahnung und Fristsetzung die rückständigen Gebühren und Kosten nicht innerhalb der gesetzten Frist ausgleicht. Im Fall der Kündigung erhält der Vertragspartner alle Leistungen bis zur Beendigung des Vertrages.
  5. Im Fall einer Kündigung hat der Teilnehmende nur den Anteil der Weiterbildungsgebühren zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des Veranstalters entspricht.

§ 4 FÄLLIGKEIT, ANKÜNDIGUNGSFRIST

Die Gebühren sind in Teilleistungen zu zahlen und werden jeweils am ersten Bankgeschäftstag eines jeden Monats fällig. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt auch der Einzug per Lastschrift, sofern ein SEPA-Mandat erteilt wurde. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird für den erstmaligen sowie für jeden folgenden Einzug auf einen Tag verkürzt. Der Teilnehmende sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund der Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zulasten des Teilnehmenden, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch das Studieninstitut verursacht wurde. Firmen können nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, sie haben die Gebühren zum ersten Bankgeschäftstag eines jeden Monats auf das Konto des Studieninstituts zu überweisen.

§ 5 ÄNDERUNGSVORBEHALT, AUSFALL UND ABSAGE VON VERANSTALTUNGSTERMINEN/KURSEN

  1. Das Studieninstitut behält sich Änderungen im Lehrgangskonzept, Lehrgangsverlauf, bei Veranstaltungsterminen und der Auswahl der Dozenten vor.
  2. In Ausnahmefällen können Veranstaltungen wie Bildungsangebote, z.B. bedingt durch zu geringe Teilnehmendenzahlen, abgesagt werden. Bereits gezahlte Weiterbildungsgebühren werden in diesem Fall zurückerstattet.
  3. Im Rahmen unserer Flex-Garantie führen wir Präsenzveranstaltungen ggf. als Live-Online-Veranstaltung durch. Eine solche Änderung geben wir rechtzeitig vorher bekannt. 

§ 6 ÄNDERUNG DER ANGABEN ZUR PERSON, DATENSCHUTZ

  1. Jeder Teilnehmende hat eine Änderung seiner Privat- oder Versandanschrift/Telefonnummer sowie eine Änderung in Bezug auf Status (Student, Schüler, Auszubildender, Arbeitsloser) oder Bankverbindung dem Studieninstitut unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  2. Durch Abschluss dieses Vertrages erklärt sich der Teilnehmende damit einverstanden, dass das Studieninstitut die persönlichen Daten – zu denen Name, Adresse, Telefon, Fax, E-Mail-Adresse, Lehrgangsdaten und Zahlungsinformationen gehören - erfassen, speichern und nutzen darf. Die persönlichen Daten werden in erster Linie zur Abwicklung des Lehrgangsbetriebes genutzt. Das Studieninstitut erhebt die persönlichen Daten der Teilnehmende zur Abwicklung der Anfrage bzw. des Vertrags.
  3. Durch Abschluss dieses Vertrags erklärt sich der Teilnehmende mit der Weitergabe der persönlichen Daten für die oben genannten Zwecke an die Niederlassungen des Studieninstituts sowie an deren Dozenten einverstanden.
  4. Die Teilnehmenden werden über neue Produkte und Dienstleistungen informiert. Wenn der Teilnehmende an diesen Informationen kein Interesse hat, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis, den wir sofort berücksichtigen werden.

§ 7 VERTRAGSBESTANDTEILE

Neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind folgende Unterlagen Bestandteil des Lehrgangsvertrages: 

  1. die ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung einschließlich der dort genannten Gebühren,
  2. die jeweils gültige Lehrgangs- und Prüfungsordnung,
  3. bei der Teilnahme an staatlichen, öffentlich-rechtlichen oder anderen externen Prüfungen fallen bei den Prüfungsinstitutionen in der Regel zusätzliche Prüfungsgebühren an, die nicht in den Weiterbildungsgebühren enthalten sind. 

§ 8 TECHNISCHE ANFORDERUNG FÜR DIE NUTZUNG DES ONLINE-CAMPUS

  1. Der Teilnehmende benötigt ein digitales Endgerät (PC, Tablet, Laptop, Smartphone), Lautsprecher sowie einen störungsfreien und schnellen Internetzugang. Ggf. ist das Herunterladen einer kostenlosen Software/App notwendig. Cookies und Java Script müssen aktiviert sein.
  2. Sollte der Teilnehmende nicht über diese technischen Voraussetzungen verfügen, kann es zu Nutzungsbeeinträchtigungen kommen. In einzelnen Fällen kann die Nutzung insgesamt unmöglich sein. Das Studieninstitut übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für die Nutzung des Online-Campus und für die Teilnahme an Webinaren, sofern die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

§ 9 UNFALLVERSICHERUNG

  1. Gegen alle Unfälle während der Lehrgangszeit, auf direktem Wege zum und vom Studieninstitut, sind Teilnehmende im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung des Studieninstituts versichert, soweit diese für den Schadenstatbestand zuständig ist.Schadensfälle, die im Zusammenhang mit dem Lehr¬gang beim Studieninstitut entstehen, sind dem Studieninstitut umgehend zu melden.

§ 10 FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN

  1. Bei einigen Veranstaltungen kann es auch zu Aufnahmen der Teilnehmenden auf Fotos oder Videos kommen. Bitte beachten Sie, dass die Aufnahmen im Online Campus zur Verfügung gestellt werden. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, wenden Sie sich vor dem Training an den Trainierenden.

§ 11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN/GERICHTSSTAND

  1. Soweit es sich um Fernunterricht handelt, ist der Gerichtsstand der Wohnort des Teilnehmendes. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichts-stand Düsseldorf.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Studienbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.