Aller Anfang ist schwer. Das gilt auch für Veränderungsprozesse im eigenen Unternehmen. Überhaupt muss der Veränderungsbedarf zunächst erstmal erkannt werden. Anschließend gilt es, die Veränderungen in Angriff zu nehmen: Prozesse optimieren und digital organisieren – das ist Digitalisierung. Mögliche digitale Handlungsfelder im Einzelhandel sin beispielsweise:
- Online-Shops/E-Commerce: Wie finden meine Kunden meine Produkte im Internet und wie gestalte ich den Online-Handel?
- Online Werbung schalten: Wie erreiche ich alte und neue Kunden online in den sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram und Co.?
- Neue Technik einsetzen: Dazu gehört Kamera- und Videoausrüstung, WLAN, Bildschirme für Schaufenster, Tablet-Kassensysteme uvm.
Studien belegen insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) großen Handlungsbedarf. Digitalisierung darf aber nicht an der Finanzierung scheitern.
>> Aller Informationen dazu finden Sie hier
Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen sowie Menschen in Kurzarbeit können von der Agentur für Arbeit über den Bildungsgutschein die Lehrgangsgebühren zu 100% übernehmen lassen. Die Arbeitsagentur am Wohnort des Antragstellers entscheidet nach einem Beratungsgespräch, ob eine Förderung mittels des Bildungsgutscheins infrage kommt. Folgende Lehrgänge sind auf dieser Weise förderfähig:
Wichtig: Der Bildungsgutschein sollte drei Wochen vor Lehrgangsbeginn vorliegen, damit er für den jeweiligen Kurs geltend gemacht werden kann. Mehr Informationen zum Bildungsgutschein finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/bildungsgutschein
Nach zwei Grundsatzurteilen des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen VI R 120/01 und VI R 137/01) sind die Kosten für die berufliche Weiterbildung - und damit auch für alle unsere berufsbegleitenden Weiterbildungen - in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar. Geltend machen können Sie unter anderem die Weiterbildungskosten, die Prüfungsgebühren, Reisekosten sowie Sekundärliteratur.
Die Studieninstitut für Kommunikation GmbH stellt Ihnen am Jahresende automatisch Zahlungsbelege zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt aus. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt. Oder bei unserem Beratungsteam.
Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an, denn viele Unternehmen fördern die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Über Programme wie den Bildungsscheck (siehe unten) können auch Arbeitgeber finanzielle Fördermittel für Mitarbeiterschulungen erhalten.
Seit 2008 werden mit der Bildungsprämie einkommensschwächere Arbeitnehmer unterstützt. Einen Prämiengutschein erhalten Sie, wenn Sie für mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 Euro nicht übersteigt. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Neu ab Juli 2014 ist, dass der angestrebte Kurs nicht mehr als 1.000 Euro kosten darf und Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben müssen. Der Prämiengutschein kann alle zwei Jahre in einer der über 500 bundesweiten Beratungsstellen beantragt werden. Wichtig: Erst beantragen und beraten lassen, dann anmelden!
>>Alle Informationen zur Bildunsprämie finden Sie hier.
Für einige Lehrgänge besteht für Sie die Möglichkeit, Aufstiegs-BAföG zu beantragen. Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - sog. "Aufstiegs-BAföG" - begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Das "Aufstiegs-BAföG" unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses. Über die Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen.
Infos: www.aufstiegs-bafoeg.de/
Lehrgänge der Studieninstitut für Kommunikation GmbH, die diese Förderung bewilligt bekommen:
Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung - Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) betreut im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zwei Stipendienprogramme: das Weiterbildungsstipendium und das Aufstiegsstipendium. Gesellschafter der SBB sind der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Deutsche Handwerkskammertag und der Bundesverband der Freien Berufe.
Das Aufstiegsstipendium spricht Berufstätige an, die studieren wollen. Also diejenigen, die erstmals ein berufsbegleitendes oder Vollzeit-Studium aufnehmen wollen. Voraussetzungen: eine mindestens zweijährige Berufserfahrung und mindestens eine 1,9 als Abschlussnote der Berufsausbildung.
Das Weiterbildungsstipendium spricht junge Menschen unter 25 an, die berufstätig sind und beispielsweise einen sehr guten Abschluss in ihrer Ausbildung erlangt haben.
Infos: https://www.sbb-stipendien.de
Mit dem Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert die Landesregierung NRW die berufliche Weiterbildung. Das Förderangebot ist für 2016 umgestaltet worden. Der Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Betriebe. Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 %, max. 500 Euro zu den Weiterbildungskosten. Die andere Hälfte tragen im betrieblichen Zugang die Betriebe und im individuellen Zugang die Beschäftigten selbst. Aktuelle Informationen zum Bildungsscheck finden Sie unter www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck.
Gefördert werden sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern. Zielgruppen sind gering Qualifizierte, Personen mit Migrationshintergrund, Auszubildende, Alleinerziehende oder Beschäftigte in Elternzeit, Existenzgründer und Selbstständige in der Aufbauphase. Gefördert werden 50 bis 100 % der Fortbildungskosten bis maximal 1.500 Euro.
Infos: www.weiterbildungsbonus.net
Gefördert werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen, die bisher keinen Berufsabschluss haben oder die ihren erlernten Beruf seit mehr als vier Jahren nicht mehr ausüben und nun in einem anderen Berufsfeld tätig sind. Die Förderung deckt 50 % der Kosten für eine Weiterbildung ab, maximal aber 4.000 Euro.
Infos: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/he-qualifizierungsoffensive-qualifizierungsscheck.html und www.proabschluss.de
Gefördert werden abhängig Beschäftigte, geringfügig Beschäftigte, Berufsrückkehrer/innen, Existenzgründer/innen. Der Zuschuss umfasst 50 % der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Gefördert werden nur direkte Weiterbildungskosten. Sonstiges wie Lehrmittel oder Reisekosten sind nicht förderbar. Ebenso ausgeschlossen sind u.a. Weiterbildungen, die weniger als 60 Euro kosten.
Infos: www.qualischeck.rlp.de
Mit dem Weiterbildungsbonus werden einmalig Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Beschäftigte, Auszubildende, Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler gefördert. Der Zuschuss zu der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds umfasst 50 % der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 1.500 Euro der Gesamtmaßnahme, der Arbeitgeber zahlt die restlichen Kosten. Die Maßnahme darf einen Gesamtwert von 3.000 Euro nicht überschreiten. Zugleich darf jede Antragstellerin / jeder Antragsteller nur ein Mal während der gesamten Förderperiode eine Förderung erhalten.
Infos: www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/W/weiterbildung/Weiterbildungsbonus_HT.html
Die SAB Bank stellt für verschiedene Zielgruppen vielfältige Möglichkeiten zur Förderungen von beruflicher Weiterbildung vor.
Infos: www.sab.sachsen.de
Gefördert werden Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Betrieben sowie Selbstständige bis zu einem festgelegten Jahresbruttoeinkommen. Bezuschusst werden 50 % der Kurskosten, maximal jedoch 500 Euro jährlich. Der Förderungsantrag ist an die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen (GFAW) zu richten. Bei Bewilligung der Förderung werden die Kursgebühren nach Abschluss des Kurses durch die GFAW anteilig zurück erstattet.
Infos: www.gfaw-thueringen.de
Arbeitnehmer/innen im Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) haben ein Anrecht auf 5 Tage Bildungsurlaub jährlich. Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn gestellt werden. Die Regelung gilt
- für Arbeitnehmer/innen 5 Tage (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche)
- für Auszubildende (nur politische Bildung) 5 Tage während der Ausbildung
- frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
- nicht für Beamte
- bei Weiterbildungen mit Mindestdauer 3 Tagen en bloc oder in 5 Tagen in Wochen-Intervallen, täglich mindestens 6 Unterrichtsstunden
Infos: www.bildungsurlaub.de/bildungsurlaub_nrw.html
Soldaten, die aufgrund des Soldatenversorgungsgesetzes Anspruch auf die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme haben, können bei ihrem Berufsförderungsdienst (BFD) einen Antrag auf Übernahme der Studiengebühren stellen.
Infos zum Berufsförderungsdienst
Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Das Programm ist auf drei verschiedene Zielgruppen ausgelegt, die sich jeweils in der Förderung leicht unterscheiden:
- Qualifizierung von Beschäftigten in kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Arbeitnehmern
- Abschlussbezogene Weiterbildung geringqualifizierter Beschäftigter
- Abschlussorientierte berufsqualifizierende Ausbildung
Alle Infos dazu finden Sie unter www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-weiterbildung