Für die Teilnahme am Wettbewerb sind ausschließlich die in der Ausschreibung genannten Einzelpersonen zugelassen, die mindestens 18 Jahre alt sind und nicht älter als 30 sind. Die wiederholte Teilnahme am NAWUMO-Wettbewerb im Rahmen erfüllter Zulassungsbedingungen ist möglich. Ausgeschlossen sind Teilnehmer/innen, die den Wettbewerb bereits gewonnen haben. Mit der Einreichung werden die Wettbewerbs-Bedingungen vollinhaltlich vom Bewerber anerkannt.
Pro Bewerber kann nur ein Beitrag eingereicht werden. Die Einreichung des Videobeitrags erfolgt über den ausgeschriebenen Link. Der Einreichungsbogen ist vollständig auszufüllen und gilt dann als Einverständniserklärung für die Wettbewerbsregeln und Teilnahmebedingungen.
Der Einreicher versichert, dass alle Angaben wahrheitsgemäß sind, alle Inhalte von ihm stammen und der eingereichte Beitrag keinerlei Urheberrechte verletzt. Er bestätigt weiterhin, dass er keine Arbeiten Dritter verwendet hat, die nicht von ihm selbst stammen bzw. entworfen worden sind. Eingereichte Beiträge werden nach Abschluss des Wettbewerbes nicht zurückgegeben.
Die Bewerbungsfrist endet am 21.11.2022 (Eingang maßgeblich). Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Nur vollständige Bewerbungen werden akzeptiert. Mit Einreichung der Bewerbung ist der Beitrag nicht wieder aus dem Wettbewerb zurückziehbar. Bewertet werden alle Einreichungen nach den vorher aufgeführten Zulassungsbedingungen und Bewertungskriterien.
Dem Auslober werden unentgeltlich, unwiderruflich, exklusiv sowie zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen eingereichten Unterlagen, Bild- und Tonträgern sowie sonstigen im Rahmen des NAWUMO-Castings eingeräumt. Bei der Auswertung der Rechte darf der Vor- und Zuname des Einreichers genannt werden. Etwaig eingereichte oder beim Casting entstandene Video-Clips / Fotos dürfen sowohl in On- und Offline-Kanälen veröffentlicht werden. Sämtliche Rechte dürfen auch an Dritte (z.B. im Rahmen einer Video-Einspielung bei der Preisverleihung) übertragen werden.
Von der Rechtsübertragung umfasst sind sämtliche körperlichen und unkörperlichen Verwertungen, insbesondere das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, das Ausstellungsrecht, das Recht der Archivierung und der Zurverfügungstellung an die Öffentlichkeit, das Drucknebenrecht, das Tonträgerrecht, das Recht der Ton- und Bildaufzeichnung, das Filmherstellungsrecht, d. h. das Recht, Ton-/ Bildaufzeichnungen zu bearbeiten und herzustellen, sowie das Recht zur Verwendung von Namen und Logos im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der eingereichten Unterlagen.
Der Sachwert der Preise ist nicht auszahlbar und auf andere Personen übertragbar.
Die Ausschreibungsunterlagen dürfen ausschließlich im Rahmen des Wettbewerbs eingesetzt werden. Jegliche anderweitige Nutzung von Externen ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen Absprache.
Initiatoren und Veranstalter sind das Studieninstitut für Kommunikation, der BlachReport und Partner.
Rechtsweg: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.