Finanzierung und Förderung

Bilden Sie sich weiter! Nehmen Sie Fördermöglichkeiten und Ermäßigungen in Anspruch.

Ermäßigungen

Neben den regulären Lehrgangsgebühren bieten wir ermäßigte Tarife für Studierende, Auszubildende und Arbeitssuchende. Außerdem erhalten Sie einen Abschlag, wenn Sie Ihre Lehrhefte in digitaler Form beziehen. Gern stehen wir Ihnen in einem Beratungsgespräch für Ihren ganz persönlichen Finanzierungsplan zur Verfügung.

Auch der Staat hilft mit

Nach zwei Grundsatzurteilen des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen VI R 120/01 und VI R 137/01) sind die Kosten für die berufliche Weiterbildung - und damit auch für alle unsere berufsbegleitenden Weiterbildungen - in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar.
Das Studieninstitut für Kommunikation stellt Ihnen am Jahresende automatisch Zahlungsbelege zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt aus. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt.

Bildungsschecks

Nutzen Sie für Ihre Weiterbildung den Bildungsscheck NRW. Sie können bis zu 50% der Seminargebühr sparen, wenn Sie folgende Kriterien zur Beantragung beachten:

  1. Mitarbeiter aus Unternehmen und Organisationen ansässig in Nordrhein-Westfalen mit bis zu 250 Beschäftigten können den Bildungsscheck beantragen. Ausgenommen sind Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes.
  2. Die Landesregierung NRW unterstützt mit dem Bildungsscheck die Teilnahme an beruflichen Fortbildungen und übernimmt 50% der Seminargebühr (bis zu 500,00 EUR je Bildungsscheck). Sie, bzw. Ihr Unternehmen übernimmt den Restbetrag der Lehrgangsgebühr.
  3. Den Bildungsscheck können Sie für Fortbildungen in ganz Deutschland einlösen.
  4. Alle zwei Jahre ist die Inanspruchnahme von einem Bildungsscheck möglich.
  5. Den Bildungsscheck erhalten Sie nach einer persönlichen Beratung durch eine zugelassene Beratungsstelle.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bildungsscheck.nrw.de

Bildungsprämie

Bildungsprämie

Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Auch Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500,00 Euro. Sie können den Prämiengutschein einmal jährlich unbürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend können Sie ihn mit der An- meldung beim Bildungsträger abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung.
Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden!

Weitere Informationen finden Sie unter: unter: www.bildungspraemie.info

Meister-BAföG

Für den staatlich anerkannten Lehrgang zum Geprüften Veranstaltungsfachwirt (IHK) besteht für Sie die Möglichkeit, Meister-BAföG zu beantragen.

Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - sog. "Meister-BAföG" - begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Das "Meister-BAföG" unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses. Über die Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen.

Weitere Informationen finden Sie unter: unter: www.meister-bafoeg.info

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