Bildungsförderung
Weiterbildungen werden in Deutschland unterstützt. Auch der Staat hilft dabei mit. Bilden Sie sich weiter und nehmen Sie Förderungen und Ermäßigungen in Anspruch
Förderungsmöglichkeiten für berufliche Weiterbildung in Deutschland
Eine berufliche Weiterbildung muss nicht immer vollständig selbst finanziert werden. Je nach persönlicher Situation, Beschäftigungsstatus, Wohn- oder Arbeitsort und gewählter Weiterbildung kommen unterschiedliche Fördermöglichkeiten infrage.
Wichtig: Viele Förderungen müssen vor der Anmeldung bzw. vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden. Informieren Sie sich deshalb frühzeitig über die jeweiligen Voraussetzungen.
Mit dem offiziellen Fördernavigator von mein NOW können Sie prüfen, welche Fördermöglichkeiten aktuell für Sie infrage kommen:
Passende Weiterbildungsförderung bei mein NOW finden
Bei Fragen zu unseren Weiterbildungen und möglichen Förderwegen unterstützt Sie unser Beratungsteam gerne.
Für Unternehmen: Informationen zum Qualifizierungsgeld
Aufstiegs-BAföG
Für bestimmte höherqualifizierende berufliche Fortbildungen kann eine Förderung über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – kurz Aufstiegs-BAföG – möglich sein. Gefördert werden Fortbildungen, die auf einen anerkannten beruflichen Fortbildungsabschluss vorbereiten, beispielsweise Fachwirt-, Meister- oder vergleichbare Abschlüsse.
Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können derzeit förderfähige Kosten von bis zu 15.000 Euro berücksichtigt werden. Ein Teil der Förderung wird als Zuschuss gewährt, für den verbleibenden Anteil kann ein zinsgünstiges Darlehen der KfW genutzt werden. Bei erfolgreichem Abschluss sind unter bestimmten Voraussetzungen weitere Darlehenserlasse möglich.
Bei uns ist beispielsweise folgende Weiterbildung grundsätzlich für eine Förderung über das Aufstiegs-BAföG relevant: Veranstaltungsfachwirt/in (IHK)
Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an junge Fachkräfte, die ihre Berufsausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen haben. Gefördert werden fachliche und fachübergreifende Weiterbildungen sowie unter bestimmten Voraussetzungen berufsbegleitende Studiengänge. Insgesamt können derzeit Zuschüsse von bis zu 9.135 Euro innerhalb von maximal drei Jahren beantragt werden.
>> Mehr Informationen zum Weiterbildungsstipendium
Aufstiegsstipendium
Das Aufstiegsstipendium unterstützt berufserfahrene Fachkräfte, die erstmals ein Hochschulstudium aufnehmen möchten. Voraussetzungen sind unter anderem eine abgeschlossene Berufsausbildung, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und der Nachweis besonderer beruflicher Leistungen. Das Studium kann in Vollzeit oder berufsbegleitend absolviert werden.
>> Mehr Informationen zum Aufstiegsstipendium
KOMPASS für Solo-Selbstständige
Das Förderprogramm KOMPASS unterstützt Solo-Selbstständige bei beruflichen Weiterbildungen. Unter bestimmten Voraussetzungen können bis zu 90 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 4.500 Euro, erstattet werden. Die Weiterbildung muss mindestens 20 Stunden umfassen. Vor der Anmeldung zur Weiterbildung ist eine Beratung bei einer KOMPASS-Anlaufstelle erforderlich.
>> Mehr Informationen zu KOMPASS
Förderprogramme der Bundesländer und Bildungsurlaub
Zusätzlich zu den bundesweiten Programmen gibt es in vielen Bundesländern eigene Fördermöglichkeiten für berufliche Weiterbildung. Dazu zählen beispielsweise Zuschüsse zu Weiterbildungskosten sowie Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit. Da sich Programme, Förderhöhen und Voraussetzungen regelmäßig ändern, empfehlen wir Ihnen, die aktuell verfügbaren Fördermöglichkeiten über den offiziellen Fördernavigator von mein NOW zu prüfen.
+++ Hinweis zur Förderung durch Agentur für Arbeit und Jobcenter +++
Das Studieninstitut für Kommunikation ist als Bildungsträger nach AZAV zugelassen. Unsere Weiterbildungen verfügen jedoch nicht über eine individuelle AZAV-Maßnahmenzulassung. Eine Förderung bzw. Abrechnung über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters ist daher derzeit nicht möglich – auch nicht bei Arbeitslosigkeit.
Bei Fragen zu Fördermöglichkeiten, zur Finanzierung oder zu unseren Weiterbildungen sprechen Sie uns jederzeit gerne an. Unser Beratungsteam unterstützt Sie gerne dabei, eine passende Lösung für Ihre persönliche Situation zu finden.
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Soldatinnen und Soldaten können abhängig von ihrem individuellen Anspruch durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) bei Aus-, Fort- und Weiterbildungen unterstützt werden. Bitte klären Sie die Förderfähigkeit vor der Anmeldung mit Ihrer zuständigen BFD-Beratungsstelle.
>> Informationen zum Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Unterstützung durch den Arbeitgeber
Sprechen Sie auch Ihren Arbeitgeber auf Ihre Weiterbildungspläne an. Viele Unternehmen unterstützen die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden und übernehmen die Kosten vollständig oder anteilig.
Auch eine bezahlte Freistellung, flexible Arbeitszeiten oder die Übernahme von Prüfungs- und Reisekosten können mögliche Formen der Unterstützung sein.
Weiterbildungskosten steuerlich geltend machen
Beruflich veranlasste Weiterbildungskosten können grundsätzlich als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Dazu können beispielsweise Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Fachliteratur sowie bestimmte Fahrt- und Reisekosten gehören.
Die Studieninstitut für Kommunikation GmbH stellt Ihnen entsprechende Zahlungsbelege über Ihre geleisteten Zahlungen zur Verfügung. Für Ihre persönliche steuerliche Situation wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder Ihre Steuerberatung.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) für Solo-Selbstständige einen bundesweit unbürokratischen und niedrigschwelligen Zugang zu Bildungsleistungen.
Wer? Unterstützt werden Solo-Selbstständige mit maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten.
Was? Gefördert werden Maßnahmen, die sich gezielt am Qualifizierungsbedarf der teilnehmenden Solo-Selbstständigen orientieren.
Gefördert werden berufliche Qualifizierungen beziehungsweise Weiterbildungsmaßnahmen von Solo-Selbstständigen zur Sicherung ihrer beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Je nach Maßnahme und Region ist die Höhe der Zuschüsse unterschiedlich. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF-Plus gilt:
- für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit dem Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
- für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu zählen die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Der Zuschuss beträgt:
- maximal 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben (ESF Plus- und Bundesmittel)
- maximal EUR 4.500 (netto)
