AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bei Unterzeichnung des Anmeldeformulars durch den Vertragspartner bzw. Absendung des Anmeldeformulars bei der Online-Anmeldung und der Anmeldebestätigung durch das Studieninstitut für Kommunikation kommt zwischen den Parteien ein Studienvertrag zustande. Für diesen Vertrag gelten nachfolgende Geschäftsbedingungen des Studieninstituts für Kommunikation:
§1 Geltung der Lehrgänge
Die Lehrgänge des Studieninstituts für Kommunikation verstehen sich als Fort- bzw. Weiterbildung und sollen dem Teilnehmer im Bereich des jeweiligen Weiterbildungsbereiches praxisnahes Wissen für das Berufsleben vermitteln.
§2 Vertragsinhalt
§3 Widerruf/Kündigung des Vertrages
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Mit Abschluss des Vertrages verpflichtet sich das Studieninstitut für Kommunikation, das Lehrmaterial in den vereinbarten Zeitabständen zu liefern, die Seminarvoraussetzungen zu schaffen, den Lernerfolg zu überwachen und dem/der Teilnehmenden diejenigen Anleitungen zu geben, die er/sie erkennbar benötigt.
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Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet,die vereinbarte Vergütung zu leisten. Die Vergütung ist in Teilleistungen jeweils zum 3. Kalendertag eines Monats zu entrichten. Der/die Teilnehmer/in erteilt eine entsprechende Einzugsermächtigung. Teilnehmer, die aus dem Ausland überweisen, müssen ihre Lehrgangsgebühren quartalsweise zur Mitte des jeweiligen Quartals anweisen, da bei grenzüberschreitendem Bankverkehr hohe Verwaltungsgebühren anfallen. Andere Zahlungsmodalitäten müssen mit dem Studieninstitut für Kommunikation schriftlich vereinbart werden. Die im Anmeldeformular genannten Studiengebühren werden während der Laufzeit des Vertrages nicht erhöht.
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Sofern die Teilnehmer während der Seminare bewirtet werden, sind die Bewirtungskosten in den Lehrgangsgebühren enthalten.
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Von den Vorschriften der Absätze (1) und (2) kann abgewichen werden,soweit die Vertragsparteien vereinbart haben,dass auf Verlangen des/der Teilnehmers/in das Lehrgangsmaterial in kürzeren oder längeren als den vereinbarten Zeitabständen zu liefern ist, der/ die Teilnehmer/in die Lieferung in anderen als den vereinbarten Zeitabständen verlangt und die Änderung der Teilleistungen wegen der Änderung der Zeitabstände angemessen ist.
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Der/die Teilnehmer/in bleibt,unabhängig von Leistungen Dritter, Vertragspartner und damit Gebührenschuldner des Studieninstituts für Kommunikation. Ist der/die Teilnehmer/in mit der Bezahlung der Lehrgangsgebühren im Rückstand und muss gemahnt werden, werden Mahngebühren fällig. Weiterhin behält sich das Studieninstitut für Kommunikation vor, Verzugszinsen zu berechnen. Das Studieninstitut für Kommunikation kann diejenigen Teilnehmer mit einem Versandstopp für Lehrgangsmaterial belegen,die mit mehr als zwei Monatsraten in Verzug stehen. Sind Lehrgangsgebühren und/oder Prüfungsgebühren nicht rechtzeitig und vollständig gezahlt, wird der/die Teilnehmer/in nicht zur Abschlussprüfung zugelassen und erhält kein Zeugnis des Abschlusses.
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Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet,einen Nichteingang des Lehrgangsmaterials dem Studieninstitut für Kommunikation anzuzeigen. Nach dieser Anzeige wird das betreffende Lehrgangsmaterial nochmals unentgeltlich zugeschickt.
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Im Rahmen der Weiterbildungen entstehen dem Kursteilnehmer durch die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln keine Kosten, die über die Grundtarife, mit denen der Kursteilnehmer rechnen muss, hinaus gehen.
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Wenn nach Aufnahme eines Lehrgangs nicht vorhersehbare wichtige Gründe (z.B. lang andauernde Krankheit, Arbeitslosigkeit) eintreten, kann der/die Teilnehmer/in eine Stundung für die nächstfälligen Gebühren beantragen. Dem Antrag wird vom Studieninstitut für Kommunikation entsprochen, wenn die bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Zahlungen ordnungsgemäß erfolgt sind. Bei Stundung der Zahlung kann der Lehrgang ohne Unterbrechung fortgesetzt werden. Anstelle der Stundung kann auch eine zinslose Ratenzahlung vereinbart werden.
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Haftungsausschluss: Das Studieninstitut für Kommunikation bereitet gewissenhaft auf zu absolvierende Prüfungen vor. Das Studieninstitut für Kommunikation kann jedoch keine Haftung dafür übernehmen, dass der/die Teilnehmer/in eine Abschlussprüfung besteht. Ein Schadensersatzanspruch wegen Nichtbestehens einer Prüfung oder Nichterreichung einer Prüfungsnote ist deshalb ausgeschlossen.
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Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (wie Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht bevor Ihnen eine deutlich lesbare Abschrift der Urkunde ausgehändigt wurde sowie nicht vor Zugang der ersten Lieferung des Lehrmaterials oder Besuch des ersten Seminars.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Studieninstitut für Kommunikation, Reisholzer Werftstr. 35, D-40589 Düsseldorf. Das Widerrufsrecht gilt nicht für unsere Kompaktkurse oder Intensivseminare sowie die Lehrgangsangebote unserer Partner.
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Der/die Teilnehmer/in kann den Vertrag mit dem Studieninstitut für Kommunikation ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ende der ersten sechs Lehrgangsmonate unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen kündigen, danach jederzeit mit einer Frist von drei Monaten. Ruhezeiten zählen nicht als Lehrgangsmonate. Die Kündigung hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Die Lehrgangsgebühren sind bis zum Ende der Kündigungsfrist zu entrichten.
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Das Recht des/der Teilnehmers/in und des Studieninstituts für Kommunikation zur außerordentlichen Kündigung bleibt von dieser Regelung unberührt.
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Im Fall einer Kündigung hat der/die Teilnehmer/in nur den Anteil der Lehrgangsgebühren zu entrichten,der dem Wert der Leistungen des Veranstalters entspricht.
§4 Ausfall und Absage von Studienterminen
Werden Terminverschiebungen von Präsenzveranstaltungen erforderlich, benachrichtigen wir Sie rechtzeitig und bieten Ihnen Ersatztermine in einem angemessenen Zeitraum an. In Ausnahmefällen können Kurse/Lehrgänge, z.B. bedingt durch zu geringe Teilnehmerzahlen, abgesagt werden. In diesem Fall werden Sie ebenfalls zeitgerecht benachrichtigt. Bereits gezahlte Lehrgangsgebühren werden in diesem Fall zurückerstattet.
§5 Änderung der Angaben zur Person
Jede/r Teilnehmer/in hat eine Änderung ihrer/seiner Privat- oder Versandanschrift/ Telefonnummer sowie eine Änderung in Bezug auf Status (Student, Schüler, Auszubildender, Arbeitsloser) oder Bankverbindung dem Studieninstitut für Kommunikation unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§6 Vertragsbestandteile
Neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind folgende Unterlagen Bestandteil des Studienvertrages:
§7 Unfallversicherung
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Gegen alle Unfälle während der Lehrgangszeit,auf direktem Wege zum und vom Studieninstitut für Kommunikation, sind die Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung des Studieninstituts für Kommunikation versichert, soweit diese Unfallversicherung für den Schadenstatbestand zuständig ist.
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Schadensfälle, die im Zusammenhang mit dem Lehrgang beim Studieninstitut für Kommunikation entstehen, sind dem Studieninstitut für Kommunikation umgehend zu melden.
§8 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Studienbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
§9 Gerichtsstand
Soweit es sich umm Fernunterricht handelt, ist der Gerichtsstand der Wohnort des Vertragspartners. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand Düsseldorf.