Safety first: Sicherheit bei Veranstaltungen

In vielen Unternehmen, Behörden, Institutionen und Organisationen finden jeden Tag Veranstaltungen statt. Wer hier im Veranstaltungs-, Marketing- oder Eventbereich tätig ist, auch ehrenamtlich, sollte sich unbedingt für das Thema Sicherheit bei Veranstaltungen interessieren.

Safety first: Sicherheit bei Veranstaltungen

Gewinnen Sie neue Erkenntnisse was Gefahrenpotenziale bei Veranstaltungen angeht. Oder frischen Sie Ihr Wissen auf: in den Seminaren zum Thema Sicherheit bei Veranstaltungen. Übrigens sollten hierzu nicht nur Eventmanager bestens informiert sein. Sondern alle, die im Veranstaltungsbereich tätig sind.

Unser Tipp: Beachten Sie unseren Frühbucherrabatt von 10 Prozent auf die Weiterbildungsgebühr bei Anmeldung bis zwei Monate vor Weiterbildungsstart. Mitglieder der Verbände FAMA, FAMAB und ISES erhalten 10 Prozent Ermäßigung auf die Weiterbildungsgebühr bei Nachweis der Mitgliedschaft.

Im Sachkundeseminar „Sachkundige Aufsichtsperson (Technik und Aufsicht) für Versammlungsstätten" erlernen Teilnehmer alle Vorgaben des Gesetzgebers und Aspekte zur Veranstaltungs- und Besuchersicherheit. Sie erfahren, wie sich welche markanten Gefahrenpotentiale erkennen und proaktiv vermeiden lassen. Praktische Hilfe bei der Bewertung von Risiken hinsichtlich der eingesetzten Technik sowie Praxisbeispiele des Dozenten und Hinweise zu rechtlichen Fallstricken sind weitere wichtige Inhalte.
Hinweis: Eine sachkundige Aufsichtsperson ist eine technische Aufsichtsperson, die bei entsprechender Eignung und Delegation etwa laut MVStättVO auch Veranstaltungsleiter sein darf.
Dauer: 2 Tage
Wann & Wo: 1. und 2. Juni 2015, Düsseldorf
Abschluss: Sachkundige Aufsichtsperson (Technik und Aufsicht) für Versammlungsstätten - Sachkundenachweis (Zertifikat)

Im ebenfalls zweitätigen Seminar „Zertifizierte unterwiesene Person (Veranstaltungsleitung)" lernen die Teilnehmer, wie sie in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik Events sicher planen und durchführen sowie präventiv Sicherheitsmängel erkennen können. Die Anforderungen des Gesetzgebers und Vorschriften zu wichtigen Gefahrenquellen zählen ebenso zu den Inhalten wie Beispiele aus der Praxis und Anleitungen zur Bewertung von Risiken und Gefahren. Schwerpunkt dieses Seminars: Verantwortung, Organisation, Pflichten, Kontrolle und Aufsicht.
Hinweis: Die Definition des Veranstaltungsleiters resultiert aus der MVStättVO §38 Abs. 1, 2 und in Verbindung mit Abs.5. In manchen Bundesländern wird diese Person auch als Versammlungsleiter, Vertreter des Betreibers, CVD=Chef vom Dienst o.ä. bezeichnet. Kann der Veranstaltungsleiter einen Sachkundenachweis nachweisen, darf er auch als sachkundige Aufsichtsperson tätig werden.
Dauer: 2 Tage
Wann & Wo: 8 und 9. Juni 2015, Düsseldorf
Abschluss: Zertifizierte unterwiesene Person (Veranstaltungsleitung) - Sachkundenachweis (Zertifikat)

Mehr Informationen zu den Weiterbildungen und Voraussetzungen erhalten Interessierte auf unserer Website oder direkt bei der Fachberatung unter 0211/77 92 37-0 und via E-Mail an beratung@studieninstitut.de.

Bildung wird gefördert!

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