Sicherheit bei Veranstaltungen: unsere Weiterbildungen

Sicherheit bei Veranstaltungen: Wissen für Eventmanager, Veranstaltungsleiter, Veranstalter und Betreiber

Sicherheit bei Veranstaltungen: unsere Weiterbildungen

Die Sicherheit von Gästen und Akteuren bei Veranstaltungen ist oberstes Gebot. Welche gesetzlichen Anforderungen Eventmanager, Veranstaltungsleiter, Veranstalter und Betreiber sowie Personen mit aufsichtführenden Aufgaben dafür erfüllen müssen, wird in verschiedenen Regelwerken für Veranstaltungseinrichtungen definiert. Im zweitägigen Sachkundeseminar Sachkundige Aufsichtsperson (Technik und Aufsicht) für Versammlungsstätten lernen Teilnehmer neben den Vorgaben des Gesetzgebers und den verschiedenen Aspekten zur Veranstaltungs- und Besuchersicherheit, wie sie Gefahren im Vorfeld erkennen und vermeiden können. Praktische Hilfe bei der Bewertung von Risiken hinsichtlich der eingesetzten Technik sowie Praxisbeispiele des Dozenten und Hinweise bezüglich rechtlicher Fallstricke sind weitere wichtige Inhalte. Hinweis: Eine sachkundige Aufsichtsperson ist eine technische Aufsichtsperson, die bei entsprechender Eignung und Delegation laut MVStättVO §40 Abs.5 und BGV C1 §15 auch Veranstaltungsleiter sein darf.

Sachkundeseminar Sachkundige Aufsichtsperson (Technik und Aufsicht) für Versammlungsstätten
Dauer:
2 Tage
Wann & Wo: 17. bis 18. November 2014, Düsseldorf
Abschluss: Sachkundige Aufsichtsperson (Technik und Aufsicht) für Versammlungsstätten - Sachkundenachweis (Zertifikat)
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Neu ist das ebenfalls zweitätige Seminar Zertifizierte unterwiesene Person (Veranstaltungsleitung). Teilnehmer erfahren, wie sie in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik Events sicher planen und durchführen sowie präventiv Sicherheitsmängel erkennen können. Die Anforderungen des Gesetzgebers und Vorschriften zu wichtigen Gefahrenquellen zählen ebenso zu den Inhalten wie Beispiele aus der Praxis und Anleitungen zur Bewertung von Risiken und Gefahren. Schwerpunkt des Seminars: Verantwortung, Organisation, Pflichten, Kontrolle und Aufsicht. Hinweis: Die Definition des Veranstaltungsleiters resultiert aus der MVStättVO §38 Abs. 1, 2 und in Verbindung mit Abs.5. In manchen Bundesländern wird diese Person auch als Versammlungsleiter, Vertreter des Betreibers, CVD=Chef vom Dienst o.ä. bezeichnet. Kann der Veranstaltungsleiter einen Sachkundenachweis nachweisen, darf er auch als sachkundige Aufsichtsperson tätig werden.

Sachkundeseminar Zertifizierte unterwiesene Person (Veranstaltungsleitung)
Dauer:
2 Tage
Wann & Wo: 24. bis 25. November 2014, Düsseldorf
Abschluss: Zertifizierte unterwiesene Person (Veranstaltungsleitung) - Sachkundenachweis (Zertifikat)
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Anmeldung

Für wen die Seminare geeignet sind: Einsteiger und Fortgeschrittene, die im Veranstaltungsbereich haupt- oder nebenberuflich tätig sind; Mitarbeiter aus Marketing-, Event- und Kommunikationsabteilungen von Unternehmen sowie technische Mitarbeiter/innen, Leiter/innen, Betreiber, Eventmanager/innen von öffentlichen Einrichtungen, Hotels, Discotheken, Eventlocations, Kleinkunstbühnen, Theatern und Freilichtbühnen, Kulturämtern und Vereinen, Schulverwaltungen. Auch für aufsichtführende Mitarbeiter/innen von Veranstaltungsdienstleistern sind die Seminare sinnvoll.

Mehr Informationen zu den Weiterbildungen und Voraussetzungen lesen Sie hier oder oder sprechen Sie gerne direkt mit der Fachberatung: Fon 0211/77 92 37-0; eMail beratung@studieninstitut.de.

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