Weiterbildungen werden in Deutschland unterstützt. Auch der Staat hilft dabei mit. Bilden Sie sich weiter und nehmen Sie Förderungen und Ermäßigungen in Anspruch.
Nachfolgend finden Sie - neben unseren hauseigenen Möglichkeiten - ausgewählte Beispiele zur Förderungen und Finanzierungen Ihrer Weiterbildung. Die Inhalte sind lediglich Anregungen für Sie. Änderungen seitens der Förderungs- und Finanzierungsgeber sind möglich.
Sie haben Fragen? Gern stehen wir Ihnen unsere Bildungsberater für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 0800/77 92 37-0 oder schreiben Sie uns an sales@studieninstitut.de.
Ermäßigungen und Ratenzahlungen
Das Studieninstitut für Kommunikation bietet bei einer Vielzahl von Lehrgängen ermäßigte Tarife für Studierende, Auszubildende und Arbeitssuchende. Ferner erhalten Sie einen Abschlag, wenn Sie Ihre Lehrhefte in digitaler Form beziehen.
Gern vereinbaren wir auch einen individuellen Finanzierungsplan mit Ihnen. Sprechen Sie uns an.
Werbungskosten
Nach zwei Grundsatzurteilen des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen VI R 120/01 und VI R 137/01) sind die Kosten für die berufliche Weiterbildung - und damit auch für alle unsere berufsbegleitenden Weiterbildungen - in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar.
Das Studieninstitut für Kommunikation stellt Ihnen am Jahresende automatisch Zahlungsbelege zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt aus. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt.
Meister-BAföG
Für einige Lehrgänge besteht für Sie die Möglichkeit, Meister-BAföG zu beantragen. Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - sog. "Meister-BAföG" - begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Das "Meister-BAföG" unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses. Über die Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.meister-bafoeg.info/
Lehrgänge des Studieninstituts für Kommunikation, die diese Förderung bewilligt bekommen:
Bildungsprämie / Prämiengutschein
Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Auch Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500,00 Euro. Sie können den Prämiengutschein einmal jährlich unbürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend können Sie ihn mit der Anmeldung beim Bildungsträger abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung.
Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden!
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bildungspraemie.info/
Bildungsgutschein
Hierbei handelt es sich um eine Förderung der beruflichen Weiterbildung seitens der Agentur für Arbeit. Ziel ist es, den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin bei Arbeitslosigkeit wieder beruflich einzugliedern oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Ferner wird diese Förderung bewilligt, wenn wegen eines fehlenden Berufsabschlusses Notwendigkeit besteht. In der Regel müssen die Antragsteller/innen eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Mit dem Bildungsgutschein wird zugesichert, dass die anfallenden Weiterbildungsaufwendungen übernommen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Agentur für Arbeit
Bildungsscheck NRW
Mit dem Bildungsscheck NRW können Sie bis zu 50% der Seminargebühr sparen. Folgende Kriterien sind zu beachten:
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Mitarbeiter aus Unternehmen und Organisationen ansässig in Nordrhein-Westfalen mit bis zu 250 Beschäftigten können den Bildungsscheck beantragen. Ausgenommen sind Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes.
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Die Landesregierung NRW unterstützt mit dem Bildungsscheck die Teilnahme an beruflichen Fortbildungen und übernimmt 50% der Seminargebühr (bis zu 500,00 EUR je Bildungsscheck). Sie, bzw. Ihr Unternehmen übernimmt den Restbetrag der Lehrgangsgebühr.
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Den Bildungsscheck können Sie für Fortbildungen in ganz Deutschland einlösen.
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Alle zwei Jahre ist die Inanspruchnahme von einem Bildungsscheck möglich.
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Den Bildungsscheck erhalten Sie nach einer persönlichen Beratung durch eine zugelassene Beratungsstelle.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bildungsscheck.nrw.de/
Bildungsscheck Brandenburg
Gefördert werden alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit Hauptwohnsitz in Brandenburg. Die Förderung erfolgt für berufliche Fortbildungen, die mehr als 715 € pro (inkl. Prüfungsgebühren) kosten und beinhaltet einen Zuschuss zu Kursgebühren. Prüfungsentgelte, Kosten für Verpflegung, Unterbringung, Kursmaterialien oder ähnliches können nicht gefördert werden, sondern ausschließlich Teilnahmegebühren. Mindestens 30 Prozent der Weiterbildungskosten müssen vom Antragsteller selbst getragen werden.
Weitere Details unter www.masf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.185138.de
Weiterbildungsbonus Hamburg
Gefördert werden sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern. Zielgruppen sind gering Qualifizierte, Personen mit Migrationshintergrund, Auszubildende, Alleinerziehende oder Beschäftigte in Elternzeit, Existenzgründer und Selbstständige in der Aufbauphase. Gefördert werden 50 bis 100 Prozent der Fortbildungskosten bis maximal 1.500 Euro. Weitere Details unter www.weiterbildungsbonus.net
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Gefördert werden Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen Der Umfang der Weiterbildung beträgt mindestens zwei Tage (16 Stunden) und maximal 400 Stunden. Der Zuschuss beträgt 45 % der Weiterbildungskosten. Eine Beteiligung seitens des Arbeitgebers ist erforderlich, bspw. durch die Freistellung des Arbeitnehmers für die Dauer der Bildungsmaßnahme. Findet diese in der Freizeit statt, muss der Arbeitnehmer 55 Prozent der Gebühren tragen. Weitere Details unter www.ib-sh.de/aktion-a1
Qualifizierungsscheck Hessen
Gefördert werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen aus kleineren und mittleren Unternehmen mit höchstens 250 Mitarbeitern. Die Förderung deckt 50 Prozent der Kosten für eine Weiterbildung ab und maximal 500 Euro pro Person und Kalenderjahr. Weitere Details unter www.qualifizierungsschecks.de, www.wb-hessen.de
QualiScheck Rheinland-Pfalz
Gefördert werden abhängig Beschäftigte, geringfügig Beschäftigte, Berufsrückkehrer/innen, Existenzgründer/innen. Der Zuschuss umfasst 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Gefördert werden nur direkte Weiterbildungskosten. Sonstiges wie Lehrmittel oder Reisekosten sind nicht förderbar. Ebenso ausgeschlossen sind u.a. Weiterbildungen, die weniger als 60 Euro kosten. Weitere Details unter www.qualischeck.rlp.de.
Weiterbildungsscheck & andere Förderungen in Sachsen
Die SAB Bank stellt für verschiedenste Zielgruppen vielfältige Möglichkeiten zur Förderungen von beruflicher Weiterbildung vor. Alle Details unter www.sab.sachsen.de.
Weiterbildungsscheck Thüringen
Gefördert werden Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Betrieben sowie Selbstständige bis zu einem festgelegten Jahresbruttoeinkommen. Bezuschusst werden 50 Prozent der Kurskosten, maximal jedoch 500 Euro jährlich. Der Förderungsantrag ist an die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen (GFAW) zu richten. Bei Bewilligung der Förderung werden die Kursgebühren nach Abschluss des Kurses durch die GFAW anteilig zurück erstattet. Weitere Details unterwww.gfaw-thueringen.de.
Finanzierung
Wenn keine Förderung bewilligt wird: Einige renommierte Banken bieten attraktive Kleinkredite an. Wir haben Ihnen eine kleine Auswahl zusammengestellt.